Präqualifizierung der IHK

Die Präqualifizierung der IHK dient der Optimierung der öffentlichen Vergabe- und Ausschreibungsverfahren.

AVPQ Präqualifizierung der IHK

Als präqualifiziertes Unternehmen geführt

In der Datenbank der IHK als präqualifiziertes Unternehmen geführt zu werden, bedeutet für die ConfigPoint GmbH eine signifikante Einsparung an Arbeitszeit und die Reduktion des administrativen Arbeitsprozesses in Bezug auf öffentliche Ausschreibungen und Vergaben. Die Präqualifizierung verbessert dabei nicht nur unseren Arbeitsprozess, sie unterstützt zudem die ausschreibende Stelle bei der Entscheidung. Diese kann durch die Vorlage der Präqualifizierung ihren Prüfungsprozess auf das Wesentliche reduzieren.

Erleichterungen durch die Präqualifikation der IHK

Die üblicherweise einzeln zu erbringenden Nachweise reduzieren sich durch die Präqualifizierung auf ein einziges Dokument. Dieses Dokument belegt der ausschreibenden Stelle rechtssicher, dass die ConfigPoint die gewünschten und erforderlichen Qualifikationen für die Bewerbung um einen öffentlichen Auftrag besitzt und alle Anforderungen erfüllt.

Die Voraussetzungen für die Präqualifizierung sind neben dem Nachweis der beruflichen Fähigkeit unter anderem der Beleg über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung, die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft sowie eine Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamts. Urkunden, Nachweise und Bescheinigungen geben dem öffentlichen Auftraggeber Sicherheit über die ordentliche Geschäftsführung der ConfigPoint GmbH.

Detaillierte Informationen, welche Eignungsnachweise in welchem Umfang für die Präqualifizierung und den Eintrag ins Amtliche Verzeichnung zu erbringen sind, findest Du hier: Eignungsnachweise (ihk.de)

Die Präqualifizierung und das öffentliche Verzeichnis (über Amtliches Verzeichnis) der IHK sind zudem eine Orientierungshilfe für die Industrie und Privatwirtschaft bezüglich der Auswahl ihrer möglichen Partnerunternehmen.

Rechtssicherheit

Die IHK hat die Führung des Amtlichen Verzeichnisses gemäß Vergabeverordnung § 48 Abs. 8 VgV als hoheitliche Aufgabe übertragen bekommen. Dadurch erhält die Präqualifizierung ihre wichtige rechtliche Grundlage. Mittels dieser „Rechtssicherheit“ erhält die ausschreibende Stelle die Basis für die Eignungsvermutung.

Dies bedeutet, dass das ausschreibende Unternehmen die erforderlichen Eignungen bzw. Voraussetzungen erfüllt. Das einmal erstellte Zertifikat ist jedoch keine Selbstverständlichkeit, die dauerhaft gewährt wird.

Nachweisbarkeit der Präqualifizierung der IHK

Vielmehr muss die ConfigPoint jährlich alle erforderlichen Nachweise erneut einreichen, um auch weiterhin den Status der Präqualifizierung inklusive des Eintrags in das amtliche Verzeichnis „AVPQ“ aufrechtzuerhalten.

Die ConfigPoint führt das Zertifikat sehr gerne auf ihrer Website und möchte sich damit auch für die Industrie und Privatwirtschaft als zuverlässiger und kompetenter Partner empfehlen. Zögere also nicht und kontaktiere uns jetzt, denn: We make IT happen!

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